Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

...als solidarische Gemeinschaftsangelegenheit auch für Leistadt

Nach einer Grundsatzentscheidung im Mai 2018 hat im Herbst 2018 der Dürkheimer Stadtrat beschlossen, „wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ (WKB) zunächst für die Innenstadt und Seebach einzuführen. Mit den Vorbereitungen hierzu hat die Stadtverwaltung mittlerweile begonnen.

Damit der Ausbau der Hauptstraße in Leistadt, der ja bereits in ein fortgeschrittenes Planungsstadium vorgerückt ist, ebenfalls mit diesem Konzept behandelt werden kann, das die unmittelbaren Straßenanlieger solidarisch durch die Ortsteilgemeinschaft entlastet, ist rasch auch für Leistadt die Einführung der „wiederkehrenden Beiträge“ vorzusehen, damit kein Konflikt entsteht, wenn für die Hauptstraße Baureife entsteht.

Ausgehend von der geltenden Gesetzeslage ist es sinnvoll, auch für Leistadt auf das Konzept der „wiederkehrenden Beiträge“ umzustellen: Statt weniger unmittelbarer Anlieger mit jeweils hohem Beitrag, beteiligen sich dann alle Bürger des Ortsteils mit einem überschaubaren Kostenbeitrag an solchen Ausbaukosten, die für Verbesserungen zugunsten der Bürger anfallen. 

Dieses solidarische Gemeinschaftsprinzip unterstützt die Leistadter Liste grundsätzlich und möchte die Interessen der Leistadter Einwohner beim Einführungsprozess der wiederkehrenden Ausbaubeiträge angemessen vertreten.

Das Kommunalabgabengesetz in Rheinland-Pfalz sieht vor, dass die Gemeinden bei Ausbaumaßnahmen (Erneuerungen, anstatt Instandhaltungen) von den Anliegern einmal fällige Beiträge zu den Kosten einziehen können. Gleichzeitig eröffnet das Gesetz den Gemeinden die Möglichkeit, statt solcher Einmalbeträge der Anlieger von allen Grundstückseigentümern einer räumlich abgegrenzten Einheit, vorliegend dem Ortsteil als solchem, auf einen Zeitraum aufgeteilt (wiederkehrend) Beiträge zu erheben, was den einzelnen Bürger erheblich entlastet.

Zwar haben einige Bundesländer bereits diese Form der Ausbaubeiträge vollständig abgeschafft, jedoch ist in Rheinland-Pfalz nicht auf Sicht damit zu rechnen, dass dies auch hier erfolgt. In der Kommunalpolitik können aber landespolitische Aufgaben nicht sinnvoll verfolgt werden; hier ist von den Tatsachen auszugehen, die gesetzlich vorgegeben sind.

Auch wen es landespolitisch wünschenswert sein mag, die Ausbaubeiträge abzuschaffen und Ausbaumaßnahmen vollständig aus Steuern zu finanzieren, wozu es auch fundierte Gegenargumente gibt, sollte dieses Thema nicht gegen das Interesse von Leistadt ausgespielt werden, einen sinnvollen Ausbau der Hauptstraße und eine gut geplante Dorferneuerung im Interesse der Einwohner vorzunehmen. Die Leidtragenden wären auf Dauer wir alle.

Das ist wichtig für das Verständnis:

Beim Ausbau der Hauptstraße werden nicht sämtliche Kosten auf die Bürger umgelegt. Da die Hauptstraße eine Landesstraße ist, trägt das Land Rheinland-Pfalz über den LBM die Kosten des eigentlichen Straßenbaus. Lediglich die Kosten, die bei dem Ausbauvorhaben abgegrenzt zum Straßenbau zugunsten der Einwohner anfallen, insbesondere das Anlegen von Fußwegen, sofern diese mindestens eine Breite von 75 cm haben, fallen als Kosten in das Umlageverfahren. Dabei ist durch den Stadtrat durch Satzung ein sog. Gemeindeanteil festzulegen, der aus dem städtischen Haushalt zu begleichen ist und mindestens 20% der Kosten betragen muss. Dieser Gemeindeanteil muss gesetzlich dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Einwohnern zuzurechnen ist. Es bestehen also bedeutende Spielräume, die es erforderlich machen, zugunsten der Leistadter Bevölkerung die Entwicklung kritisch zu beobachten und beratend zu begleiten. Auch die Kostenkontrolle, die das Gesetz den Bürgern als Recht einräumt, ist dabei mit Sorgfalt zu beobachten.

Was kommt auf die Bürger zu?

Legt man den Bürgeranteil für die umlagefähigen Kosten der Ausbaumaßnahme an der Hauptstraße auf alle Grundstücksbesitzer um (Mieter sind von den Ausbaubeiträgen nicht betroffen), und streckt diesen über einen angemessenen Zeitraum der Maßnahme, so verringert sich der Beitrag auf einen tragfähigen 2-stelligen oder niedrigen 3-stelligen Betrag pro Anwesen des Ortsteils für das Ausbauprojekt. Die soziale Belastung wird dadurch erheblich gedämpft. Die Auswertung der Erfahrungen in Städten und Gemeinden, in denen das Prinzip bereits eingeführt wurde, bestätigt die Sinnhaftigkeit und Zufriedenheit der Bürger.

 Wer ist befreit?

Grundstückseigentümer, die in dem Ortsteil erst in einem Neubaugebiet über einen zurückliegenden Zeitraum von bis zu 20 Jahren mit Erschließungskosten belastet waren, können mit dem Satzungsbeschluss des Stadtrates von der Beitragsumlage ganz freigestellt werden.

Der Grundsatz:

Im System der wiederkehrenden Beiträge profitieren die Einwohner gleichermaßen, denn bei Ausbaumaßnahmen an allen Straßen werden die Anlieger dann gleichermaßen solidarisch entlastet.

Deshalb:

Die Leistadter Liste möchte im Ortsbeirat bei der Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge die gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der Leistadter Interessen kritisch und wirksam zugleich vertreten. Einige Mitglieder der Leistadter Liste bewerben sich daher auch um ein Stadtratsmandat.

Gerade beim Ausbau der Hauptstraße ist der Solidargedanke leicht nachvollziehbar, da wir alle diese Straße nicht nur regelmäßig benutzen, sondern diese Straße eine zentrale Funktion für den gesamten Ort und seine weitere Entwicklung zum liebenswerten Dorf hat.

 

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